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Kundeninformation zur Entsorgung von Dämmmaterialien aus HBCD-haltigen Abfällen (Polystyrol-Material, u.a. Styropor und Styrodur)

zum 30.09.2016 tritt eine gesetzliche Änderung der Europäischen Kommission in Kraft, die besagt, dass HBCD-haltige Abfälle, die eine Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg erreichen oder überschreiten, als gefährliche Abfälle einzustufen sind. (Anhang IV und V der Verordnung (EG) Nr.850/2004 des Europäischen Parlaments und Rates mit der Verordnung (EU) 2016/460 )

Dies betrifft daher nahezu alle Dämmstoffabfälle aus Polystyrol-Materialien (u.a. Styropor und Styrodur), da hierin flammenhemmende Komponenten in nennenswerter HBCD-Konzentration enthalten sind.

Bei dieser abfallrechtlichen Einstufung wurde jedoch bis dato noch nicht geklärt, wie HBCD-haltige Abfälle nun entsorgt werden müssen. Die Müllverbrennungsanlagen deutschlandweit weigern sich deshalb ab sofort jegliche Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchsabfällen anzunehmen, in welchen HBCD-haltige Abfälle beinhaltet sind. Die zuständigen Behörden und Entsorgungsanlagen arbeiten mit Hochdruck an einem gesetzeskonformen Entsorgungsweg.

Aufgrund dessen können wir leider ab sofort keine Monofraktionen von HBCD-haltigen Abfällen oder gemischte Bau- und Abbruchabfälle, in welchen HBCD-haltige Abfälle enthalten sind, entsorgen. Deshalb sind wir gezwungen, jegliche Anlieferungen davon abzuweisen bis der Entsorgungsweg geklärt ist.

Voraussichtlich können wir Ihnen in den nächsten drei Wochen eine Entsorgungslösung für Monofraktionen anbieten. Bis dahin müssen Sie die HBCD-haltigen Abfälle in Monofraktionen sammeln. Folgende Möglichkeiten gibt es hierfür:
– in eigenen Lagerbehältern
– in von uns dafür gestellten Containern zu Ihren Transportkonditionen
– in 2,5 m³ PE-Säcken, die Sie bei uns für 2,50 € zzgl. MwSt. erhalten können
Sofern bei Ihnen keine Lagermöglichkeit besteht, können wir Ihnen für eine begrenzte Menge auf unserem Betriebsgelände eine Zwischenlagerung anbieten.

Bei der Sammlung ist zu beachten, dass Gips, Putz, Holz, Metall und Kleberückstände im Verbund mit HBCD-haltigen Abfällen sein dürfen. Die Kantenlänge darf max. 1 m betragen.

Für folgende Materialverbindung haben wir jetzt schon eine Entsorgungslösung:

Sofern die HBCD-haltigen Abfälle in Verbindung mit Bitumen oder kohlenteerhaltigen Produkten stehen, können wir Ihnen aktuell schon eine fachgerechte Entsorgung anbieten. Rufen Sie uns einfach an.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund der von den Behörden noch nicht vollständig geklärten Lage bis dato noch keinen fachgerechten Entsorgungsweg und -preis in vollem Umfang für dieses Material anbieten können.  Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie natürlich umgehend informieren und das gesammelte Material schnellstmöglich entsorgen.

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